ZfIR 2026, 432

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 23, 83 Nr. 6; ZPO §§ 47, 79 Abs. 3 Satz 1, § 765a; RPflG § 1089. Fortführung des Zwangsversteigerungstermins durch anderen Rechtspfleger nach Befangenheitsantrag ZVG§ 23 ZVG§ 83 ZPO§ 47 ZPO§ 79 ZPO§ 765a RPflG§ 10 LG Berlin II, Beschl. v. 23.10.2025 – 80 T 252/25 (rechtskräftig; AG Schöneberg)LG Berlin IIBeschl.23.10.202580 T 252/25rechtskräftigAG Schöneberg

Leitsatz der Redaktion:

Wird im Zwangsversteigerungstermin ein Befangenheitsantrag gegen den den Termin leitenden Rechtspfleger gestellt, kann die Leitung des Termins von einem anderen, bereits anwesenden Rechtspfleger übernommen werden; die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.

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