ZfIR 2026, 431

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 14 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 94084. Durchsetzung der Duldung von Zutritt zu vermietetem Sondereigentum im einstweiligen Verfügungsverfahren (hier: Untersuchung und Instandsetzung von Wasseraustritt) WEG§ 14 ZPO§ 940 AG Mitte, Urt. v. 04.12.2025 – 22 C 5056/25 EVWEG (nicht rechtskräftig)AG MitteUrt.4.12.202522 C 5056/25 EVWEGnicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein Wohnungseigentümer ist gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der GdWE verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, wenn dies zum Zwecke der Beendigung eines Wasseraustritts im Zusammenhang mit einer Notmaßnahme erforderlich ist und dem Wohnungseigentümer kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entsteht; eine Vermietung des Wohnungseigentums steht dem nicht entgegen.

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