ZfIR 2026, 430

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 18 Abs. 1; BGB § 92882. Keine Zwischenverfügung bei Antrag auf Eigentumseintragung mangels Heilbarkeit der vom Fiskus vorzulegenden Erklärung des Verzichts auf sein Aneignungsrecht bei herrenlosem Grundstück GBO§ 18 BGB§ 928 OLG Rostock, Beschl. v. 13.03.2026 – 3 W 142/25 (rechtskräftig; AG Wismar)OLG RostockBeschl.13.3.20263 W 142/25rechtskräftigAG Wismar

Leitsatz des Gerichts:

Eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO scheidet aus, wenn das bestehende Eintragungshindernis nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung heilbar ist; vor diesem Hintergrund handelt es sich auch bei der Verzichtserklärung des Fiskus auf sein Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 ZfIR 2026, 431BGB um ein noch vorzunehmendes (einseitiges) Rechtsgeschäft, mit dem die Grundlage für die Eintragung eines anderen, der die Aneignung des herrenlosen Grundstücks begehrt, erst geschaffen wird.

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