ZfIR 2026, 399

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 1128, 1130; VVG §§ 93, 94Beteiligung aller Realgläubiger als Voraussetzung der Zahlung aus Gebäudeversicherung an den Versicherungsnehmer/Feststellungsklage Neuwertspitze BGB§ 1128 BGB§ 1130 VVG§ 93 VVG§ 94 BGH, Urt. v. 22.04.2026 – IV ZR 168/24 (OLG Oldenburg)BGHUrt.22.4.2026IV ZR 168/24OLG Oldenburg

Leitsatz des Gerichts:

Im Anwendungsbereich von § 1128 BGB kann der Versicherungsnehmer eine Zahlung an sich nur verlangen, wenn alle Realgläubiger der Zahlung schriftlich zugestimmt haben oder nach einer Anzeige des Eintritts des Schadens die Frist von einem Monat seit ihrem Empfang verstrichen und kein Widerspruch erfolgt ist.

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