ZfIR 2025, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 95; ZPO §§ 766, 79388. Fortführung des auf Antrag des Erbteilsveräußerers angeordnete Teilungsversteigerungsverfahren mit dem Erbteilserwerber als Antragsteller ZVG§ 95 ZPO§ 766 ZPO§ 793 BGH, Beschl. v. 20.03.2025 – V ZB 58/23 (LG Wiesbaden)BGHBeschl.20.3.2025V ZB 58/23LG Wiesbaden

Leitsätze der Redaktion:

1. Im Fall der Erbteilsveräußerung (u. a.) eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück nach einem vom Erbteilsveräußerer beantragten und bereits angeordneten Teilungsversteigerungsverfahren wird das Verfahren mit dem Erbteilserwerber als Antragsteller fortgeführt.
2. Die (richtige) Annahme des Vollstreckungsgerichts, dass die Erbteilserwerberin kraft Gesetzes Antragstellerin geworden und deswegen in dem auf Antrag des Erbteilsveräußerers angeordneten Teilungsversteigerungsverfahren als solche zu führen sei, ist nicht selbstständig anfechtbar.

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