ZfIR 2025, 424

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1; GKG § 4984. Kein Sich-Berufen des Anfechtungsklägers auf wertmäßig höheres Interesse zur Erreichung der Rechtsmittelbeschwer bei fehlendem Widerspruch in Tatsacheninstanz ZPO§ 544 GKG§ 49 BGH, Beschl. v. 22.05.2025 – V ZR 186/24 (LG Saarbrücken)BGHBeschl.22.5.2025V ZR 186/24LG Saarbrücken

Leitsatz des Gerichts:

Macht die klagende Partei in einem Beschlussklageverfahren Angaben zu ihrem Interesse an der Entscheidung, das nach § 49 GKG ein Element der Streitwertfestsetzung ist, und widerspricht sie der entsprechenden Streitwertfestsetzung in den Tatsacheninstanzen nicht, ist es ihr verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf ein höheres, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichendes Interesse zu berufen.

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