ZfIR 2025, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 648 Satz 2, § 650a Abs. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1; VOB/B § 8 Abs. 1 Nr. 1, 282. „Kleine/große“ Vergütung bei vorzeitiger Kündigung eines Bau- bzw. Instandhaltungsvertrags durch den Auftragnehmer/Umsatzsteuer auch auf nicht erbrachte Leistungen BGB§ 648 BGB§ 650a UStG§ 1 UStG§ 10 VOB/B§ 8 KG, Beschl. v. 13.05.2025 – 21 U 8/25 (rechtskräftig; LG Berlin)KGBeschl.13.5.202521 U 8/25rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vertrag über die Instandhaltung der Brandmeldeanlage einer Klinik ist ein Bauvertrag i. S. v. § 650a Abs. 2 BGB.
2. Beansprucht ein Werkunternehmer die „große“ Kündigungsvergütung und stellt seine Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung, ist dies in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit angesichts des Urteils des EuGH vom 28. 11. 2024 (Rs C-622/23) nicht zu beanstanden.
3. Im Rahmen der Abrechnung der „großen“ Kündigungsvergütung genügt es für die Erstdarlegung des anderweitigen Erwerbs, wenn der Werkunternehmer die Gesamtdauer der kündigungsbedingt entfallenen Arbeitslast herleitet und die Bruttogesamtkosten der kündigungsbedingt freigestellten Arbeitskräfte pro Einsatzstunde mitteilt.

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