ZfIR 2024, 411

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1, § 705 Abs. 2, §§ 707, 720; EGBGB Art. 229 § 21 Abs. 3 Satz 2; GBO § 22 Abs. 2, § 3284. Voraussetzungen der Vollmacht für Zustimmungserklärung der eGbR zur grundbuchlichen Richtigstellung BGB§ 164 BGB§ 167 BGB§ 705 BGB§ 707 BGB§ 720 EGBGBArt. 229 § 21 GBO§ 22 GBO§ 32 KG, Beschl. v. 04.07.2024 – 1 W 97/24 (AG Kreuzberg)KGBeschl.4.7.20241 W 97/24AG Kreuzberg

Leitsatz des Gerichts:

Einzelne (ebenso alle) Gesellschafter einer eGbR können Vollmacht, für sie in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter zu handeln und die Zustimmungserklärung nach Art. 229 § 21 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 EGBGB i. V. m. § 22 Abs. 2 GBO als Untervertreter für die Gesellschaft abzugeben, bereits vor Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsregister erteilen. Gibt der so Bevollmächtigte die Zustimmungserklärung nach der Registereintragung ab, ist die Vertretungsberechtigung der Vollmachtgeber für den Zeitpunkt der Erklärungsabgabe gem. § 32 GBO nachzuweisen.

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