RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2023
Aktuell
Schnellere Entscheidungen des BGH in Massenverfahren
Die Bundesregierung hat den von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH beschlossen. Dem BGH soll es erleichtert werden, grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden, die sich in einer Vielzahl von Verfahren in gleicher Weise stellen. Dies schafft schneller Rechtssicherheit für alle und ist ein Baustein zur Entlastung der Gerichte, indem weitere Klagen zur selben Rechtsfrage vermieden werden.
Das heißt konkret:
- Wird in einem Massenverfahren eine Revision eingelegt, so kann der BGH dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen.
- Der BGH entscheidet über die grundsätzlichen Rechtsfragen auch dann, wenn sich das Revisionsverfahren z. B. durch Rücknahme erledigt hat: Er trifft die Entscheidung dann als neuartige Leitentscheidung.
- Die Leitentscheidung hat keine Auswirkungen auf das einzelne Revisionsverfahren; den Parteien bleibt es unbenommen, sich zu vergleichen oder die Revision zurückzunehmen.
- Die Leitentscheidung dient – wie eine Revisionsentscheidung sonst auch – den Gerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung. Dies sorgt für schnellere Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern, eine Entlastung der Gerichte durch Vermeidung weiterer Klagen oder Rechtsmitteleinlegungen zur selben Rechtsfrage und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
- Gerichte können bei ihnen anhängige Parallelverfahren im Einverständnis mit den Parteien bis zur Revisions- oder Leitentscheidung aussetzen. (BMJ PM Nr. 48/2023 v. 16. 8. 2023)