ZfIR 2023, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 10f Abs. 1, 3, 4 Satz 1, § 10e Abs. 489. Einmalige Inanspruchnahme der einkommensteuerrechtlichen Begünstigung für Aufwendungen in selbstbewohntem Baudenkmal EStG§ 10f EStG§ 10e BFH, Urt. v. 24.05.2023 – X R 22/20 (FG Cottbus) +BFHUrt.24.5.2023X R 22/20FG Cottbus

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur „bei einem Objekt“ bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein Objektverbrauch ein.
2. Die Vorschrift verhindert die Inanspruchnahme der Vergünstigung für mehr als ein Objekt nicht nur in demselben Veranlagungszeitraum nebeneinander, sondern auch in mehreren Veranlagungszeiträumen nacheinander.

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