ZfIR 2023, 433
Leitsatz der Redaktion:
Das Selbsthilferecht des Nachbarn entfällt, wenn der Eigentümer, von dessen Grundstück Äste auf das Nachbargrundstück herüberragen, den Beweis (hier: durch Sachverständigengutachten) erbringt, dass die Äste keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung bedeuten, weil der geltend gemachte Rückschnitt eine verbotene Beseitigung mindestens sechs Jahre alter Gehölze bedeutet.
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