ZfIR 2022, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Aktuell

BMJ: Gesetzentwurf zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich

Verwaltungsgerichtliche Verfahren z. B. zum Ausbau potenter Gas- und Stromleitungen oder der Straßen-, Schienen- und Wassernetze können aufgrund ihrer Komplexität mitunter lange dauern. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf ein „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ und andere beschleunigende Maßnahmen für entsprechende Prozesse wie z. B. innerprozessuale Präklusionsvorschriften und einen frühen ersten Termin vor. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass wichtige Bauprojekte nicht gänzlich durch Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz verzögert werden können. Durch das Vorhaben soll zudem die Spezialisierung und Fortbildung innerhalb der Richterschaft im Bereich des Planungsrechts weiter gefördert werden.
Der Gesetzentwurf ist eines von mehreren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben zur Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben. Dabei bleibt der effektive Rechtsschutz durch die Beschleunigungsmaßnahmen weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Materiellrechtlich wird den Klägerinnen und Klägern nichts genommen. So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet.
Der Gesetzentwurf soll sich auf diejenigen bedeutsamen Infrastrukturvorhaben beziehen, die in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 15 VwGO und in § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO aufgeführt sind. Für diese Vorhaben sieht der Entwurf insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot sowie die Verschärfung der innerprozessualen Präklusion zur Straffung des Verfahrens vor. Der einstweilige Rechtsschutz wird effizienter ausgestaltet, indem Mängel des angefochtenen Verwaltungsakts (Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, Abwägungsmängel bei Planfeststellung oder -genehmigung) bei der Entscheidung über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vom Gericht außer Acht gelassen werden können, wenn offensichtlich ist, dass diese in absehbarer Zeit behoben sein werden. Des Weiteren sollen die Gerichte im Rahmen einer Vollzugsfolgenabwägung die Reversibilität von Maßnahmen berücksichtigen. Zudem enthält der Entwurf weitere Änderungen des Prozessrechts, mit denen verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden sollen. So sollen u. a. für Angelegenheiten des Planungsrechts Planungsspruchkörper eingerichtet werden. Ergänzend wird festgeschrieben, dass die Richterinnen und Richter über Kenntnisse des Planungsrechts verfügen sollen (Änderung von § 188b VwGO).
Der Entwurf wurde am 18. 8. 2022 an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 12. 9. 2022 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden. (BMJ PM v. 18. 8. 2022)

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