ZfIR 2022, 418

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1105 Abs. 1 Satz 1Absicherung von auf wiederkehrendes tätiges Verhalten gerichteten Verpflichtungen durch Reallast ungeachtet der Eintrittswahrscheinlichkeit (hier: Wiederaufbau Schallschutzmauer) BGB§ 1105 BGH, Beschl. v. 24.03.2022 – V ZB 60/21 (OLG Nürnberg) +BGHBeschl.24.3.2022V ZB 60/21OLG Nürnberg

Leitsatz des Gerichts:

Ob eine Leistung nur einmal oder mehrfach und damit „wiederkehrend“ i. S. d. § 1105 Abs. 1 BGB erbracht werden soll, bestimmt sich alleine danach, ob die Leistungspflicht als wiederkehrende Verpflichtung ausgestaltet ist. Ist dies zu bejahen, hat die Reallast einen zulässigen Inhalt. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Pflicht mehrfach entsteht, ist unerheblich.

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