RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
OVG Berlin-Brandenburg: Coronabedingtes Vermietungsverbot
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte das coronabedingte Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Brandenburg. Damit lehnte das OVG Berlin-Brandenburg die vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. 4. 2020 – OVG 11 S 25.20).
Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.
Die Antragstellerin vermietet auf einem Hofgrundstück in Brandenburg befindliche Ferienhäuser und eine Ferienwohnung. Auf ihre Einwände hat das OVG unter anderem ausgeführt, dass die angegriffene Vorschrift im Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage finde.
Auch sei das bis zum 8. 5. 2020 befristete Verbot, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken zu vermieten, angesichts des hohen Rangs der Schutzgüter Leben und Gesundheit trotz des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Antragstellerin nicht unverhältnismäßig.
(PM OVG Berlin-Brandenburg 18/20 v. 23. 4. 2020)