RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Gesetzgebung: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission legte am 20. 4. 2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vor. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Das von der Kommission vorgelegte Gesetzespaket, das einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vorsieht, umfasst insbesondere folgende Vorschläge:
- Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts ähnlich dem Handelsregister, in das sie sich eintragen lassen können.
- Handelsrechtliche Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise Rechtsanwälten zugänglich sein.
- Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit für Unternehmen lähmende Schwebezustände vermieden werden.
Der Gesetzentwurf ist unter www.bmjv.de abrufbar.
(PM BMJV v. 20. 4. 2020)