ZfIR 2020, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 44; BGB § §§ 399, 401, 88376. Zulässige Eintragung eines Abtretungsvermerks bei an Dritten abgetretenem, aufschiebend bedingtem Rückauflassungsanspruch GBO§ 44 BGB§ 399 BGB§ 401 BGB§ 883 OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2019 – 8 W 272/19 (AG Waiblingen)OLG StuttgartBeschl.29.10.20198 W 272/19AG Waiblingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Sicherung eines Rückauflassungsanspruchs, der im Voraus an einen Dritten bedingt durch den Tod des zunächst Berechtigten und unabhängig von einer Geltendmachung des Anspruchs durch diesen abgetreten wurde, ist nur eine Vormerkung im Grundbuch einzutragen.
2. Zur Verlautbarung der sukzessiven Berechtigung des Dritten im Grundbuch ist die Eintragung eines Vermerks über die aufschiebend bedingte Abtretung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs zumindest zulässig.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell