ZfIR 2020, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 19; ZPO § 109 Abs. 275. Keine Erforderlichkeit einer Bewilligung zur Löschung einer Sicherungshypothek bei rechtskräftig angeordneter Rückgabe der Sicherheit durch Löschung GBO§ 19 ZPO§ 109 KG, Beschl. v. 02.04.2020 – 1 W 37-40/20KGBeschl.2.4.20201 W 37-40/20

Leitsatz des Gerichts:

Ordnet das Gericht gem. § 109 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Rückgabe der Sicherheit durch Löschung der Sicherungshypothek an, ersetzt der rechtskräftige Beschluss die Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers nach § 19 GBO.

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