ZfIR 2020, 345

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 12 Abs. 1Verfahrenskosten als Gemeinschaftskosten bei Verurteilung des beklagten Verwalters WEG§ 12 BGH, Urt. v. 18.10.2019 – V ZR 188/18 (LG Itzehoe)BGHUrt.18.10.2019V ZR 188/18LG Itzehoe

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gem. § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen.
2. Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt.

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