RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
LG Berlin: Mietspiegel 2015 nicht geeignet
In einem Mieterhöhungsverfahren änderte das LG Berlin auf die Berufung einer Vermieterin das amtsgerichtliche Urteil ab und verurteilte die Mieter, der begehrten Mieterhöhung zuzustimmen (LG Berlin, Urt. v. 26. 3. 2019 – 63 S 230/16).
Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete diente dabei nicht der Mietspiegel 2015, da die Kammer diesen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens im konkreten Einzelfall nicht als geeignete Schätzgrundlage erachtete. Der Mietspiegel 2015 beruhe auf Daten, die nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet worden seien. Daher wurde die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens festgesetzt.
(PM LG Berlin 26/2019 v. 12. 4. 2019)