ZfIR 2019, 323
Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Februar 2019
BMF-Schreiben vom 21. 2. 2019 – GZ IV C 1 – S 2198-a/18/10001 DOK 2019/0146687
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