RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
AG München: Fristlose Wohnungskündigung
Das AG München verurteilte eine Mieterin wegen dauerhafter Störung des Hausfriedens zur Räumung ihrer Einzimmerwohnung (AG München, Urt. v. 14. 9. 2017 – 418 C 6420/17). Die fristlose Kündigung sei zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 27. 1. 2017 und erneut In der Klageschrift vom 24.3.2017 kündigte die Klägerin das seit November 2008 bestehende Mietverhältnis außerordentlich wegen Störung des Hausfriedens.
Das Gericht nahm aufgrund zahlreicher Vertragsverstöße und massivem Fehlverhalten an, dass die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien schwerwiegend erschüttert worden sei. Die Notwendigkeit einer Fristsetzung oder Abmahnung konnte daher entfallen. Das Urteil ist nach Rücknahme der Berufung seit 18.1.2018 rechtskräftig.
(Quelle: PM AG München Nr. 23 v. 23. 3. 2018)