ZfIR 2018, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Aktuell

AG München: Fristlose Wohnungskündigung

Das AG München verurteilte eine Mieterin wegen dauerhafter Störung des Hausfriedens zur Räumung ihrer Einzimmerwohnung (AG München, Urt. v. 14. 9. 2017 – 418 C 6420/17). Die fristlose Kündigung sei zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 27. 1. 2017 und erneut In der Klageschrift vom 24.3.2017 kündigte die Klägerin das seit November 2008 bestehende Mietverhältnis außerordentlich wegen Störung des Hausfriedens.
Das Gericht nahm aufgrund zahlreicher Vertragsverstöße und massivem Fehlverhalten an, dass die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien schwerwiegend erschüttert worden sei. Die Notwendigkeit einer Fristsetzung oder Abmahnung konnte daher entfallen. Das Urteil ist nach Rücknahme der Berufung seit 18.1.2018 rechtskräftig.
(Quelle: PM AG München Nr. 23 v. 23. 3. 2018)

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