RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
OLG München: Zur Beseitigung einer Luftwärmepumpe
Abweichend vom OLG Nürnberg (Az.: 14 U 2612/15) entschied das OLG München, dass eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden muss (OLG München, Urt. v. 11. 4. 2018 – 3 U 3538/17).
Die Parteien sind Nachbarn. Der Beklagte betreibt auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe, die er in eine Holzhütte eingebaut hat. Diese Hütte befindet sich in einem Abstand von weniger als drei Metern von dem Grundstück des klagenden Nachbarn. Das OLG München entschied, da der Kläger ausdrücklich die vollständige Beseitigung der Luftwärmepumpe beantragte, nicht darüber, ob dem Nachbarn wegen der Geräuschbelästigung möglicherweise einen Unterlassungsanspruch, z. B. auf Unterlassung des Betriebs der Pumpe zur Nachtzeit, zusteht. Im Hinblick darauf, dass die Entscheidung von der Entscheidung des OLG Nürnberg abweicht, wurde Revision zugelassen.
(Quelle: PM OLG München Nr. 51/2018 v. 11. 4. 2018)