ZfIR 2018, 325

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtErbStG 2009 § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1; BGB §§ 873, 92579. Keine Erbschaftssteuerbefreiung des Erwerbs eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruchs an Familienheim ErbStG 2009§ 13 BGB§ 873 BGB§ 925 BFH, Urt. v. 29.11.2017 – II R 14/16 (FG München) +BFHUrt.29.11.2017II R 14/16FG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit.
2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Miteigentümer des Familienheims war und der überlebende Ehegatte das zivilrechtliche Eigentum oder Miteigentum an dem Familienheim von Todes wegen erwirbt.

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