ZfIR 2018, 325

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGKG § 49a Abs. 1 Satz 2; WEG § 12 Abs. 376. 20 % des Verkaufspreises als festzusetzender Streitwert bei Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum GKG§ 49a WEG§ 12 BGH, Beschl. v. 18.01.2018 – V ZR 71/17 (LG München I)BGHBeschl.18.1.2018V ZR 71/17LG München I

Leitsatz des Gerichts:

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.

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