RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
Gesetzgebung: Förderung von Mieterstrom
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden verstärkt werden, indem auch Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem EEG 2017 erhält. Solarstrom soll dazu künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in ein Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. Der Zentrale Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) begrüßte das Vorhaben des BMWi, einen wichtigen Impuls für die Energiewende im Gebäudesektor zu setzen, weist aber auf ein erhebliches Erweiterungspotenzial des vorgelegten Entwurfs hin.
So ist laut Ansicht des ZIA insbesondere die Beschränkung der Förderwürdigkeit auf Solarstrom, wenn er im gleichen Wohngebäude erzeugt wurde, nicht nachvollziehbar. Ein weiteres Manko ist der ausschließliche Fokus des Hausentwurfs auf Wohnimmobilien. Der ZIA betont, dass das Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der Wirtschaftsimmobilien enorm hoch sei. Darüber hinaus verweist der ZIA auf bestehende steuerliche Hemmnisse bei der Erzeugung erneuerbarer Energien am Gebäude. So unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aktuell regelmäßig nicht der Gewerbesteuer, sondern erst, wenn die entsprechenden Einnahmen durch gewerbliche Einkünfte etwa durch die Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien am Gebäude „infiziert“ werden.
(Quelle: Pressemitteilung des ZIA vom 12. 4. 2017; der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bmwi.de)