ZfIR 2017, 332

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO § 53; WEG § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 477. Wirksame Begründung von Teileigentum trotz fälschlicherweise abweichender Bezeichnung in Abgeschlossenheitsbescheinigung als Wohnungseigentum GBO§ 53 WEG§ 5 WEG§ 7 OLG München, Beschl. v. 09.02.2017 – 34 Wx 333/16 (AG Traunstein)OLG MünchenBeschl.9.2.201734 Wx 333/16AG Traunstein

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind.
2. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräußert werden, können die zum Restaurant gehörenden Räume Gegenstand von Sondereigentum sein.

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