ZfIR 2017, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 15, 18; BGB § 523 Abs. 1, §§ 566, 593b, 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 5, § 182974. Keine Genehmigung eines Überlassungsvertrags durch das Familiengericht bei Übernahme des Grundstücks nebst Pachtvertrag durch Minderjährigen GBO§ 15 GBO§ 18 BGB§ 523 BGB§ 566 BGB§ 593b BGB§ 1643 BGB§ 1821 BGB§ 1829 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.03.2017 – I-3 Wx 65/16 (AG Geldern)OLG DüsseldorfBeschl.3.3.2017I-3 Wx 65/16AG Geldern

Leitsätze des Gerichts:

1. Erklärt der Eigentümer eines Grundstücks in einem notariellen Vertrag die unentgeltliche Übertragung seines Grundbesitzes an einen von seinen Eltern vertretenen minderjährigen Erwerber bei gleichzeitiger Auflassung, Eintragungsbewilligung sowie von Seiten des Erwerbers beantragter Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, so bedarf dieser Vertrag nicht deshalb der Genehmigung des Familiengerichts, weil der Erwerber darin auch einen bestehenden Pachtvertrag übernimmt.
2. Das den Erwerb bewirkende dingliche Geschäft wird vom Erfordernis der Genehmigung durch das Familiengericht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB, der ausschließlich die auf den (entgeltlichen) Erwerb, unter anderem von Grundstücken, gerichteten Kausalgeschäfte betrifft, nicht erfasst. Das Grundbuchamt, das – außer im Falle, dass die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Grundgeschäfts auch die dingliche Einigung tangiert – weder verpflichtet noch berechtigt ist, die Wirksamkeit des ZfIR 2017, 332Grundgeschäfts zu prüfen, darf hiervon die Eintragung der Rechtsänderung nicht abhängig machen.

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