ZfIR 2017, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 13; BGB § 1119; ZPO §§ 866, 867; InsO §§ 32, 88, 8973. Keine Erweiterung eingetragener Zwangshypothek um Zinsen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen GBO§ 13 BGB§ 1119 ZPO§ 866 ZPO§ 867 InsO§ 32 InsO§ 88 InsO§ 89 KG, Beschl. v. 07.03.2017 – 1 W 135/17 (AG Schöneberg)KGBeschl.7.3.20171 W 135/17AG Schöneberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Eintragung titulierter Zinsen neben der Hauptforderung erfordert bei der Zwangshypothek einen hierauf gerichteten, den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen genügenden Antrag.
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kommt die Erweiterung einer Zwangshypothek um – „vergessene“ – Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht.

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