ZfIR 2017, 327

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 63 Abs. 4, § 83 Nr. 2, § 84 Abs. 1Zu berücksichtigende Anwesenheit eines Beteiligten bei dessen Erscheinen nach Aufruf der Sache aber vor Beginn der Bietzeit ZVG§ 63 ZVG§ 83 ZVG§ 84 LG Arnsberg, Beschl. v. 27.10.2016 – 5 T 60/16 (rechtskräftig)LG ArnsbergBeschl.27.10.20165 T 60/16rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

Ein Beteiligter, der im Versteigerungstermin nach Aufruf der Sache aber vor Beginn der Bietzeit erscheint, kann, auch wenn er sich erst nach Beginn der Bietzeit als Beteiligter zu erkennen gibt, mit Erfolg einen im Verfahren erteilten Zuschlag anfechten, wenn er geltend macht, dass seine – notwendige – Anhörung zu einem von anderer Seite gestellten Antrag zu den Versteigerungsbedingungen (hier: Verzicht auf Einzelausgebot) unterblieben ist.

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