RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Erneut Änderung des Bundesmeldegesetzes geplant
Das Bundesmeldegesetz, welches zum 1. 11. 2015 in Kraft getreten ist, befindet sich bereits seit Februar dieses Jahres in der Überarbeitung. Demnach soll die Wohnungsgeberbestätigung bei Auszug abgeschafft werden. Vermieter sind seit November 2015 verpflichtet, Mietern den Ein- und Auszug schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument ist bei der Ummeldung dem Einwohnermeldeamt vorzulegen und soll dazu dienen sogenannte Scheinanmeldungen zu verhindern.
Laut Änderungsentwurf sollen Vermieter künftig nur noch bei Einzug eine Bescheinigung ausstellen müssen. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine inhaltliche Klarstellung vor. Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, wäre es künftig nicht mehr nötig die vollständige Adresse des Eigentümers anzugeben. Allein der Name des Eigentümers wäre somit ausreichend. Nach Inkrafttreten der Neuregelung soll es für den Wohnungsgeber außerdem möglich sein, die Bestätigung elektronisch abzugeben. Der Verwaltungsaufwand könnte dadurch zusätzlich erleichtert werden. Noch ist die Änderung nicht beschlossen. Eine überarbeitete Neuregelung wird voraussichtlich ab November 2016 Inkrafttreten.
(Quelle: DDIV News vom 11. 4. 2016)