ZfIR 2016, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrecht GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2; ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 678. Grunderwerbsteuerpflichtige Schenkung unter Auflage bei Duldung der Eintragung des dem Schenker bereits bestellten Wohnrechts durch den Beschenkten GrEStG§ 3 ErbStG§ 10 FG Bremen, Urt. v. 24.06.2015 – 2 K 24/15 (nicht rechtskräftig)FG BremenUrt.24.6.20152 K 24/15nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Hat der mit einem Grundstück Beschenkte gemäß dem Grundstücksüberlassungsvertrag die Eintragung eines bereits zu Gunsten des Schenkers bestellten Wohnrechts zu dulden, handelt es sich dabei um eine Schenkung unter einer Auflage
2. Derartige Duldungsauflagen mindern bei der Schenkungssteuer die Bereicherung, die Abziehbarkeit der Duldungsauflagen bei der Schenkungssteuer hat gem. § Nr. 2 Satz 2 GrEStG zur Folge, dass der Grundstückserwerb mit dem Wert der Auflage (hier: Wohnrecht) der Grunderwerbsteuer unterliegt.
3. Der Auffassung, dass wegen § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG jedenfalls dann, wenn ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vorgelegt worden ist oder die Vorlage noch möglich ist, nicht von einer bei der Schenkungsteuer abziehbaren Auflage i. S. d. § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG auszugehen ist, wird nicht gefolgt. Für die Grunderwerbsteuer kommt es insoweit nur darauf an, dass die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach abziehbar ist.

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