ZfIR 2016, 330

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 62 Abs. 275. Unstatthaftigkeit der Revision gegen Berufungsentscheidung bei geltend gemachten Schäden am Gemeinschaftseigentum WEG§ 43 WEG§ 62 BGH, Beschl. v. 17.03.2016 – V ZR 185/15 (OLG München)BGHBeschl.17.3.2016V ZR 185/15OLG München

Leitsätze der Redaktion:

1. Werden Ansprüche wegen Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: das durch einen Wohnungseigentümer ZfIR 2016, 331beauftragte Fällen von 11 hohen auf dem Grundstück der Wohnungseigentümer befindlichen Bäumen) in gewillkürter Prozessstandschaft für den Verband oder als eigene Ansprüche eines Wohnungseigentümers (wegen Beeinträchtigung seines Sondernutzungsrechts) geltend gemacht, unterfällt die Klage § 43 Nr. 1 bzw. 2 WEG.
2. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine in diesem Verfahren von dem Oberlandesgericht vor dem 31. 12. 2015 verkündete Berufungsentscheidung ist gem. § 62 Abs. 2 WEG unstatthaft.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell