ZfIR 2016, 330

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB § 489 Abs. 1 Nr. 273. Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife BGB§ 489 LG Stralsund, Urt. v. 03.02.2016 – 7 O 264/15LG StralsundUrt.3.2.20167 O 264/15

Leitsätze des Gerichts:

1. § 489 BGB gilt auch zu Gunsten einer Bausparkasse während der Ansparphase, da ein Bausparvertrag in dieser Phase als Darlehensvertrag zwischen dem Sparer als Darlehensgeber und der Bausparkasse als Darlehensnehmer zu bewerten ist. Erst mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens werden die Positionen getauscht, d. h. die Bausparkasse wird Darlehensgeber und der Sparer Darlehensnehmer.
2. Gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann daher ein zuteilungsreifer Bausparvertrag nach mehr als 10jähriger Nichtinanspruchnahme durch die Bausparkasse gekündigt werden. Die Zuteilungsreife entspricht dem vollständigen Empfang des Darlehens.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell