ZfIR 2016, 313

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungVertragsrecht BGB §§ 242, 309 Nr. 8 lit. b ff), § 637 Abs. 3AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an die bereits mit übrigen Erwerbern zuvor erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums BGB§ 242 BGB§ 309 BGB§ 637 BGH, Urt. v. 25.02.2016 – VII ZR 49/15 (OLG Stuttgart) +BGHUrt.25.2.2016VII ZR 49/15OLG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber („Nachzügler“) an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gem. § 309 Nr. 8 lit. b ff) BGB unwirksam.
Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.

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