ZfIR 2015, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 275. Zum Beseitigungsanspruch übriger Wohnungseigentümer gegenüber Erwerber einer Eigentumswohnung bei von ihm mit teilendem Eigentümer vereinbarter baulicher VeränderungBGB§ 1004WEG§ 21BGH, Urt. v. 14.11.2014 – V ZR 118/13 (LG Stuttgart)BGHUrt.14.11.2014V ZR 118/13LG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem teilenden Eigentümer eine von dem Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nicht Störer und daher gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht zur Beseitigung des planwidrigen Zustands verpflichtet.

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