ZfIR 2014, A 6

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Gesetzgebung: NRW verabschiedet Wohnungsaufsichtgesetz

In 2. Lesung verabschiedete der Landtag NRW am 9.4.2014 das Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, wird ein eigenes Wohnungsaufsichtsgesetz vor allem mit Blick auf die sogenannten Problemimmobilien etabliert. Die Eingriffstatbestände für die Gemeinden sollen geschärft und die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften verbessert werden. Die Kommunen sollen also bessere Möglichkeiten erhalten, gegen Eigentümer vorzugehen, die ihre Wohnungen verrotten lassen.
Bisher war der Bereich des Wohnungsaufsichtsrechts in den Paragraphen 40 bis 43 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen enthalten.
(Quelle: Pressemeldung des Landtag NRW vom 9.4.2014)

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