ZfIR 2014, 355
ZfIR-Zeitschriftenkompass – Sonderausgabe
Mit Urteil vom 13.9.2013 (V ZR 209/12, ZfIR 2013, 806 (m. Anm. Becker) = ZWE 2013, 466 = NJW 2013, 3515) erkannte der BGH, dass außerhalb der dinglichen Vollstreckung und der Insolvenz Hausgelder keine Bevorzugung genießen. Wie kaum eine Entscheidung des V. Zivilsenates seit der WEG-Reform zum 1.7.2007 hat diese zahlreiche Autoren auf den Plan gerufen. Die Entscheidung war eine echte Sensation. Für die Mehrzahl der Verfasser, die sich zu dem Themenkomplex geäußert hatten, und erst recht für die Wohnungseigentümer, war dieser Freitag, der 13. ein schwarzer Tag. Becker (ZfIR 2013, 809) hat als einer der Ersten in dieser Zeitschrift das Urteil kritisch beleuchtet. Nun weitere Stimmen:
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