ZfIR 2014, 350

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 3 Nr. 4 und 6, § 5, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BewG §§ 138, 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 179. Nachträgliche Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Umwandlung einer Personen- in Kapitalgesellschaft nach Grundstückseinbringung in KGBFH, Urt. v. 25.09.2013 – II R 2/12 (FG Düsseldorf) +BFHUrt.25.9.2013II R 2/12FG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt.
2. Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwerts der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige FA dies vereinbaren.

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