ZfIR 2014, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 307 Abs. 1, § 535 Abs. 1 Satz 273. AGB-rechtlich wirksame kombinierte Verpflichtung des Mieters zu bedarfsabhängigen Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Räume in bezugsfertigem ZustandBGH, Urt. v. 12.03.2014 – XII ZR 108/13 (OLG Köln)BGHUrt.12.3.2014XII ZR 108/13OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand“ zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.

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