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Baden-Württemberg: Schlichtungsgesetz zum 1.5.2013 aufgehoben
Im Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 19.4.2013, S. 53, wurde die Aufhebung des Schlichtungsgesetzes vom 28.6.2000 bzw. 11.10.2007 verkündet. Nach dem Gesetz war u. a. bei Nachbarrechts-Streitigkeiten vor der Erhebung einer Klage vor den Amtsgerichten ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zwingend. Das Gesetz bewährte sich jedoch nicht in dem erhofften Maße. Deshalb wurde es nun nach 13 Jahren abgeschafft. Die Aufhebung wird zum 1.5.2013 wirksam. Bis dahin eingehende Schlichtungsanträge werden nach dem bisherigen Gesetz abgewickelt.
(Quelle: Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 19.4.2013 und Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 6.3.2013)