ZfIR 2013, 342

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 883; GBO §§ 22, 2975. Kein „Aufladen“ der nach Tod des Gläubigers erloschenen VormerkungBGH, Beschl. v. 21.03.2013 – V ZB 74/12 (OLG München)BGHBeschl.21.3.2013V ZB 74/12OLG München

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Auflassungsvormerkung, die zur Sicherung eines nicht übertragbaren und nicht vererblichen Anspruchs (hier: Rückübertragung) bewilligt worden ist, erlischt mit dem Tod des Gläubigers.

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