ZfIR 2012, 335

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 1124 Abs. 2; ZVG § 21 Abs. 2, § 152 Abs. 278. Unwirksame Vorausverfügung bei mietvertraglich vereinbarter Anrechnung von Darlehensforderungen auf den MietzinsOLG Frankfurt/M., Urt. v. 23.03.2012 – 2 U 143/11 (LG Wiesbaden)OLG Frankfurt/M.Urt.23.3.20122 U 143/11LG Wiesbaden

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, dass die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen, welche der Mieter für das Mietobjekt an das dieses Objekt finanzierende Kreditinstitut zu leisten hat, auf die jeweilige Mietzinsforderung anzurechnen sind, handelt es sich um eine Vorausverfügung über den Mietzins. Sie ist dem Zwangsverwalter gegenüber nur nach Maßgabe des § 1124 Abs. 2 BGB wirksam. Die Leistungen begründen nicht wie ein Baukostenzuschuss erst den Wert der von dem Mieter erbrachten Leistungen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell