ZfIR 2012, 334

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 171. Erneute Zeugenvernahme durch das Berufungsgericht bei abweichender Beurteilung der Aussage zu mietvertraglich vereinbarter ReparaturklauselBGH, Beschl. v. 21.03.2012 – XII ZR 18/11 (OLG Düsseldorf)BGHBeschl.21.3.2012XII ZR 18/11OLG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz.

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