ZfIR 2012, 334

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBBerG § 9 Abs. 1 Satz 175. Gutgläubiger „Wegerwerb“ von nach GBBerG erworbener Dienstbarkeit nur bei Eigentumsumschreibung nach 31.12.2010KG, Beschl. v. 08.03.2012 – 1 W 640/11 (AG Köpenick)KGBeschl.8.3.20121 W 640/11AG Köpenick

Leitsatz des Gerichts:

Eine nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die bis zum 31.12.2010 nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann nur dann gutgläubig „wegerworben“ werden, wenn der Antrag auf Eigentumsumschreibung nach dem 31.12.2010 gestellt wurde.

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