ZfIR 2012, 334

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 9a74. Umstellung der Anpassung des Erbbauzinses auf VPI unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen VereinbarungenBGH, Urt. v. 02.03.2012 – V ZR 159/11 (LG Stade)BGHUrt.2.3.2012V ZR 159/11LG Stade

Leitsatz des Gerichts:

Bemisst sich die vereinbarte Anpassung der Höhe des Erbbauzinses statt nach der Entwicklung des seit 2003 nicht mehr festgestellten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands nunmehr nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI), bleiben die ursprünglich vereinbarten Anpassungsvoraussetzungen maßgeblich.

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