ZfIR 2012, 334

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 138 Abs. 1, § 141 Abs. 173. Bestätigung eines wegen groben Missverhältnisses von Kaufpreis und Wohnungswert zunächst sittenwidrigen Geschäfts durch die VertragsparteienBGH, Urt. v. 10.02.2012 – V ZR 51/11 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.10.2.2012V ZR 51/11OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen.

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