ZfIR 2011, A 5

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VG-Media: Zahlungspflicht der Vermieter für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. Haus & Grund empfiehlt allen betroffenen Eigentümern, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnten besondere Konditionen vereinbart werden. Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 € pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 € pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 € zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten. Diese Konditionen gelten auch, wenn Eigentümer sich erst im Laufe dieses Jahres für eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund entscheiden. Detaillierte Informationen zum Thema stellt Haus & Grund Deutschland auf seiner Internetseite unter www.hausundgrund.de/vgmedia zur Verfügung. Unter anderem können dort der Einzelvertrag sowie eine Checkliste heruntergeladen werden, anhand derer die VG Media feststellen kann, ob überhaupt eine Lizenzentgeltpflicht besteht.
(Quelle: Pressemitteilung der Haus & Grund Deutschland vom 14.4.2011)

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