ZfIR 2011, 342

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 150 Abs. 2; ZPO § 758a Abs. 2, § 88569. Keine richterliche Anordnung bei Besitzverschaffung der schuldnerischen Wohnung durch den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der ZwangsverwaltungBGH, Beschl. v. 24.02.2011 – V ZB 280/10 (LG Bonn)BGHBeschl.24.2.2011V ZB 280/10LG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den Besitz an dem Verwaltungsobjekt zu verschaffen, stellt einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzen und den Zwangsverwalter in den Besitz einsetzen kann; auch wenn die Besitzverschaffung die Wohnung des Schuldners betrifft, bedarf es für diese Zwangsvollstreckung keiner richterlichen Anordnung.

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