ZfIR 2011, 341

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 1113, 1115 Abs. 1, § 118465. Keine Bezifferung des Forderungsbetrags zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Eintragung einer SicherungshypothekOLG Hamm, Beschl. v. 26.10.2010 – I-15 W 348/10 (AG Hagen)OLG HammBeschl.26.10.2010I-15 W 348/10AG Hagen

Leitsatz des Gerichts:

Vereinbaren Grundstückseigentümer, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Unterhaltungslast an der mit einem Leitungsrecht belasteten Fläche des dienenden Grundstücks zu tragen hat, so kann aufgrund erteilter Bewilligung an dem herrschenden Grundstück eine Sicherungshypothek für einen Anspruch des Eigentümers des herrschenden Grundstücks auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme für den Fall der künftigen Nichterfüllung der Unterhaltungspflicht eingetragen werden.

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